Kurzgutachterliche Stellungnahme der Kanzlei iRights Law Berlin zur Konsequenz der Lizenzauswahl die aus dem Satz ‚Die Daten sollen gemeinfrei, anderenfalls unbeschränkt unter freier Lizenz zur Verfügung gestellt werden.‘ , den der schleswig-holsteinischen Landtag in das Gesetz über offene Daten der Träger der öffentlichen Verwaltung eingefügt hat, folgt.